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AGB Thomas Ritter Reiseservice in Dresden

Mit der schriftlichen, mündlichen oder telefonischen Anmeldung bietet der Kunde dem Unternehmen Thomas Ritter Reisen (nachfolgend TRR genannt) verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Diese Anmeldung gilt gleichzeitig für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch TRR zustande. Diese Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

Bei oder unverzüglich nach dem Vertragsabschluss wird TRR dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung wesentlich ab, so liegt ein neues Angebot von TRR vor, an das TRR für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist gegenüber TRR die Annahme schriftlich erklärt.

Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich im Einzelnen aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind grundsätzlich für TRR bindend.

TRR behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende bei der Buchung informiert wird.

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von TRR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind insoweit gestattet, als diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TRR ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird TRR dem Kunden eine kostenfreie Umbuchung oder den kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag anbieten. TRR behält sich jedoch vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder im Fall der Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat TRR den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern TRR in der Lage ist, eine solche Reise aus dem Programm ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Zugang der Erklärung von TRR bezüglich der Preiserhöhung bzw. der Änderung der Reiseleistung gegenüber TRR geltend zu machen.

Rücktritt von der Reise durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Erklärung des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TRR. Eine Rücktrittserklärung von der Reise kann nur schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann TRR Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

TRR kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Punkte nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

Reisebausteine, Flüge, Hotelbuchungen, Transfers, Exkursionen, Bus- und Bahnfahrten, Mietwagen und Flugpauschalreisen: 

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn - 6 % des Reisepreises, jedoch mindestens 300,- € pro Person
  • ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn - 25 % des Reisepreises
  • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn - 55 % des Reisepreises
  • ab dem 9. Tag vor Reisebeginn - 100 % des Reisepreises

Besondere Stornobedingungen für Hotels:

  • ab dem 60. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn - 50,- € pro Person
  • ab dem 29. bis zum 10. Tag vor Reisebeginn - 30 % des Reisepreises
  • ab dem 9. Tag vor Reisebeginn - 100 % des Reisepreises

Besondere Stornobedingungen für Kreuzfahrten und Schiffspassagen:

  • bis zum 60. Tag vor Reisebeginn - 300,- € pro Person
  • ab dem 59. bis zum 40. Tag vor Reisebeginn - 40 % des Reisepreises
  • ab dem 39. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn - 60 % des Reisepreises
  • ab dem 29. bis zum 20. Tag vor Reiseantritt - 80 % des Reisepreises
  • ab dem 19. Tag vor Reiseantritt - 100 % des Reisepreises

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat TRR den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern TRR in der Lage ist, eine solche Reise aus dem Programm ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten.

Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Zugang der Erklärung von TRR bezüglich der Preiserhöhung bzw. der Änderung der Reiseleistung gegenüber TRR geltend zu machen.

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